Aktuelles ZFU BGH Urteil – alle Infos hier herunterladen:

Die Kernfrage lautet:

(Wann) Sind Online-Kurse Fernunterricht und durch die ZFU (Staatliche Zentrale für Fernunterricht) kostenpflichtig, zeitintensiv und aufwändig zu zuzulassen?

Unsere Mission:

Wir sind für dich und euch da!

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Ein erster Überblick

Hier in dieser Entscheidungsgrafik kannst du schnell erkennen, ob deine Kurse (folgt man den aktuellen Gerichtsurteilen) eine Zulassung durch die ZFU brauchen.
a person swimming in the ocean at sunset

BGH zur ZFU-Zulassungspflicht: Was du jetzt wissen musst!

Seit nunmehr zwei Jahren ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und die damit verbundene ZFU-Zulassungspflicht DAS Thema in der Coaching-Branche. Nach einer Phase unterschiedlicher Entscheidungen durch verschiedene Oberlandesgerichte hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Juni 2025 eine grundlegende Entscheidung getroffen (Az. III ZR 109/24).

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Lust auf eine Runde Bullshit-Bingo?

Lies dir die Aussagen zur ZFU durch und erfahre die Antwort auf der Rückseite (mobil einmal raufklicken):

"Wenn du im Ausland sitzt oder dein Business nach Zypern/Dubai verlegst, gilt das für dich nicht."

Falsch.

Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt deutsche Verbraucher – unabhängig vom Sitz des Anbieters. Wer Kurse an deutschsprachige Kund:innen in Deutschland verkauft, fällt unabhängig vom Unternehmensstandort unter die ZFU-Pflicht.

„Bau einfach einen Chatbot oder AI-Agent in deinen Kurs, dann entgehst du der Lernerfolgskontrolle!“

Trügerisch.

Automatisierte Rückmeldungen durch KI gelten rechtlich als Lernerfolgskontrolle, sobald sie individuell auf Lernaktivitäten reagieren. Der BGH stellt klar: Die Art der Kontrolle ist egal – entscheidend ist, dass eine Rückmeldung zum Lernfortschritt erfolgt bzw. erfolgen könnte.

„Teile deinen Kurs auf: Videos separat verkaufen, Community separat. Dann fällt’s nicht unter die ZFU.“

Das kommt darauf an.

Solche Konstruktionen werden von der ZFU als einheitliches Angebot gewertet, wenn sie offensichtlich zusammengehören. Eine Trennung muss inhaltlich echt, didaktisch eigenständig und wirtschaftlich nachvollziehbar sein – sonst ist es ein Umgehungsversuch (§ 3 FernUSG).

„Nur wenn ein Abschlusstest oder eine Prüfung integriert ist, gilt das Fernunterrichtsgesetz.“

Stimmt nicht.

Eine formale Prüfung ist nicht notwendig. Bereits die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen oder Feedback zu bekommen (z. B. in Calls, Gruppen oder per E-Mail), kann als Lernerfolgskontrolle gewertet werden.

„Wenn du an Unternehmer (B2B) verkaufst, gilt das Fernunterrichtsgesetz nicht.“

Falsch.

– das wurde 2025 vom BGH eindeutig widerlegt. Auch Unternehmer sind geschützt. Das FernUSG greift, sobald Wissen oder Fähigkeiten vermittelt werden und die weiteren Prüfkriterien erfüllt sind – unabhängig von der Zielgruppe.

„Das gilt doch nicht rückwirkend.“

Doch.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB) – sie beginnt aber oft erst am Jahresende (§ 199 BGB). Das bedeutet: Programme aus 2022, 2023, 2024 und 2025 können noch heute rechtlich relevant sein. Bei späterer Kenntnis sogar noch ältere.

„Es reicht, wenn du das Angebot einfach anders nennst.“

Bullshit, denn:

Veränderte Begriffe schützen nicht vor der ZFU-Pflicht. Gerichte prüfen, ob es sich inhaltlich und funktional um Fernunterricht handelt – unabhängig von der äußeren Darstellung.

„Ich bin nur der Kursersteller – der Reseller ist Vertragspartner. Ich bin fein raus und muss nicht zurückzahlen.“

Falsch.

Wenn dein Name, dein Content und deine Struktur verwendet werden, kannst du als Mitverantwortlicher gelten. Es entsteht eine mittelbare Anbieterhaftung – du bist also nicht automatisch aus der Verantwortung.

„Das betrifft nur die Großen – bei kleinen Programmen schaut niemand hin.“

Nicht prinzipiell.

Das FernUSG gilt unabhängig von Umsatz, Reichweite oder Bekanntheit. Auch kleine Programme unterliegen der ZFU-Pflicht, sobald die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Größe schützt nicht vor Recht.

„Mach einfach E-Mail-Support statt Q&A – das ist ja keine Lernerfolgskontrolle.“

Falsch.

Sobald Teilnehmende individuell Rückfragen stellen können – egal ob im Zoom-Call oder per Mail – kann das als Lernerfolgskontrolle gelten. Die Form ist egal – die Möglichkeit zählt. Ledigliche technische und organisatorische Rückfragen erfüllen nicht das Merkmal der Lernerfolgskontrolle.

„Schreib im Vertrag etwas anderes, als du im Programm tatsächlich tust – das schützt dich.“

Nein.

Ein Vertrag schützt nicht, wenn das Programm in der Praxis offensichtlich zulassungspflichtig ist und die Vertragsgestaltung nur zur Umgehung der ZFU-Pflicht konstruiert wurde.

„Ich vermittle keine Fähigkeiten oder Kenntnisse – nur Impulse und Erfahrungen.“

Vermutlich falsch.

Laut ZFU zählen auch Hinweise, Ratschläge und Anleitungen in Lebens- und Geschäftsbereichen sowie die Weitergabe persönlicher Erfahrungen zur Wissensvermittlung. Wer strukturiert begleitet, fällt meist unter das FernUSG. Wo hier genau die Grenze ist, ist derzeit unklar.

Ich bin Sabrina Keese-Haufs, Rechtsanwältin und Gründerin von Lawlikes. Ich bin Vollblutunternehmerin aus Leidenschaft und liebe es immer wieder neue Wege zu finden. Auch, wenn diese oft sehr kreativ sind. Genau das braucht es nämlich heute gerade im juristischen Bereich.

Aufgrund der riesigen Nachfrage habe ich den Legal Secrets Club gegründet. Dort bekommst du alle Informationen zur ZFU, zu möglichen (kreativen) Lösungsideen und kannst deine Fragen rund um deine Produkte an das Lawlikes-Team stellen:

☝️ Noch ein paar Worte zur Klarstellung und zu meiner Haltung:

Wir sind nicht dein Partner, wenn du lediglich mit einer „ZFU-Begründung“dein Geld zurück holen möchtest.

Es gibt Kanzleien, die das tun – wir aber nicht!

Liegen jedoch im Zusammenhang mit deinen Anliegen weitere Aspekte, wie z.B. arglistige Täuschung, Wucher, unlauterer Wettbewerb etc. vor, dann helfen wir dir gerne.

Mir ist wichtig, dass du meine Einstellung dazu kennst!

Fragezeichen

häufige fragen & antworten

Solltest du eine Klage oder Rückzahlungsaufforderung aufgrund versäumte Zulassung bekommen, so nutze unser Kontaktformular. (klick)

Solltest du ein Schreiben der ZFU aufgrund versäumter Zulassung bekommen, so nutze unser Kontaktformular. (klick)

Solltest du eine Rückzahlungsaufforderung aufgrund versäumter Zulassung bekommen, so nutze unser Kontaktformular. (klick)

Durchatmen! Die Gerichte haben Entscheidungen getroffen.

Was genau das nun wirklich kurz-, mittel- und langfristig bedeutet, wissen wir alle derzeit nicht, auch wenn es inzwischen Tendenzen gibt.

Überprüfe mit unserer Grafik (klick), ob deine Kurse betroffen sein könnten. Nutze unsere Blogartikel, um die schlau zu machen. Danach trage dich wahlweise für den kostenlosen ZFU-Kurs oder und/oder trete dem Legal Secrets Club bei.

Prüfe anhand unserer Grafik und dem erklärenden Text, ob die offensichtlichen Merkmale zutreffen. Den passenden Blogartikel findest du hier: Klick

Auf der Webseite der ZFU findest du alle relevanten
Informationen: https://zfu.de/veranstaltende/zulassung 

Bei unseren Blogartikeln gibt es Unterstützung, ebenso wie im Legal Secrets Club.

Erst einmal Ruhe bewahren.

Die Brisanz im Reseller-Modell ist tatsächlich besonders hoch. Solltest du deinen Kurs so anpassen können, dass keine Zulassungspflicht (siehe Blogartikel) mehr besteht, ist dies sinnvoll.

Andernfalls empfehlen wir auf jeden Fall unseren Newsletter zu abonnieren, um unsere Updates zu diesem Thema nicht zu verpassen. Eine erste Problembeschreibung der Reseller-Problematik findest du bereits im Blog. (klick)

Im Legal Secrets Club geben wir online UnternehmerInnen und GründerInnen einen bezahlbaren Zugang zu rechtlichen Ressourcen. Der Club ist derzeit „eigentlich“ geschlossen. Aufgrund der aktuellen Situation sind wir gebeten worden, ihn noch einmal zu öffnen für alle, die noch näher an unserer Arbeit im Kontext der ZFU dran sein wollen. Die Details liest du hier nach: Klick

Die Buchung ist hierüber möglich: Klick

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Schau dir an, was im Legal Secrets Club alles zur ZFU für dich drin ist → [zum INSIGHTS-VIDEO hier klicken]

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Exklusive Rechtsberatung zu Mitgliederpreisen
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So helfen wir dir konkret:

🎯 Kostenfreier Content auf unserer ZFU-Seite
🎯 Legal Secrets Club mit allen ZFU-Inhalten + Live-Workshop
🎯 Rückforderungen & Klagen – wir sind an deiner Seite
🎯 ZFU-Zulassungsanträge – wir begleiten dich durch den Prozess

Warum ausgerechnet wir?

✨ Wir sind absolute ZFU-Experten – von Sekunde an 1 dabei & im Thema
✨ Wir haben viele Verfahren erfolgreich geführt
✨ Wir kennen die Insider-Infos, die du im Internet nicht findest
✨ Wir sind selbst Online-Unternehmer und verstehen dich
Client LOVE vor I need MONEY – das Beste für dich steht im Vordergrund

Seid also bereits jetzt dabei. Denn später musst du „draußen“bleiben.

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Entspannt durch den ZFU-Dschungel Während andere in Panik geraten, cruisen wir entspannt weiter 😎 Los geht’s am 30.09.2025

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