Wie wir euch versprochen haben, bringen wir auch noch Informationen bzgl. Reseller.
Wir haben ein bisschen gezögert offen auszusprechen, was wir nach intensiver Prüfung erkannt haben: Das größte Problem haben – neben Anbietern, die für Hochpreis-Angebote viel versprechen, aber wenig halten (→ Erfahre mehr) – vor allem die Reseller.
Fairerweise muss man sagen, dass gerade in diesem Fall „Kursanbieter ist nicht Verkäufer“ bzw. im Dreiecksverhältnis Kursanbieter – Reseller als Verkäufer – Kurskäufer noch viele Fragezeichen bestehen.
Hier eine kleine Übersicht möglicher Fragen:
- Muss der Reseller im Falle einer Rückabwicklung aufgrund einer fehlenden ZFU-Zulassung durch den Kursersteller bis zu drei Jahre rückwirkend den Kurspreis an den Käufer erstatten? Wenn ja, (wie) kann er sich das Geld vom Kursersteller zurückholen? Wie sieht es in dem Falle aus, dass der Kursersteller insolvent ist?
- Ist es dem Reseller möglich eine drohende Klage mit Bezug auf die (fehlende) ZFU-Zulassung an den Kursersteller weiterzureichen?
Deutlich wird: Es entstehen für den Reseller große Unsicherheiten.
Machen wir es mit einer Analogie anhand des Widerrufsrechts für Verbrauchers deutlich:
Dort ist die Rechtslage eindeutig. Ein Verbraucher, der von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch macht (also beispielsweise den Kauf eines Online-Kurses ohne Angabe von Gründen nach 14 Tagen widerruft und sein Geld in dem Umfang zurückbekommt, wie noch keine Leistung erbracht wurde) darf im Reseller-Modell frei wählen, ob er den Widerruf an den Kursersteller oder an den Reseller richtet. In jedem Fall ist der Widerruf gültig. In der Praxis lösen Reseller dieses Problem durch Einbehalten des Geldes über diesen Zeitraum, so dass sie das Geld noch nicht an den Kursersteller ausgezahlt haben und damit den Käuferwiderruf bedienen können.
Anders sieht das aber natürlich bis zu drei Jahre später aus. Der Reseller hat kein Geld mehr vom Kursanbieter. Eventuell ist der Kursanbieter insolvent. Aus Sicht des Resellers ist dann eine Klage aufgrund einer fehlenden ZFU-Zulassung schnell ein mehrstelliger Schaden, den er vielleicht nicht an den Kursersteller weiterreichen kann.
Wie die jeweiligen Reseller mit dieser Risikosituation umgehen, bleibt abzuwarten. Erste Reseller haben bereits ihre Kursersteller aufgefordert die Kurse bzgl. Synchronität bzw. Lernerfolgskontrolle umzustellen.
Was bedeutet das konkret für dich:
Wenn du deine Kursstruktur entsprechend anpassen kannst (siehe Artikel ZFU_Anwendbarkeit → Klick), dann ist das vermutlich der eleganteste Weg. Dann ist nur noch das Restrisiko der fehlenden Negativ-Prüfung vorhanden, was der Reseller trägt.
Sollte deine Kursstruktur eine Zulassungspflicht bedingen, so ist natürlich eine Option die Zulassung anzustreben (Achtung! Ob es im Dreiecksverhältnis ausreicht, wenn der Kursersteller = die Zulassung vornimmt ist aus unserer Sicht derzeit ungeklärt.) Die Alternative könnte ein Wechsel zum Verkauf im eigenen Namen sein. Bevor du das aber in Erwägung ziehst, würden wir dir empfehlen erst einmal abzuwarten und die Lage zu beobachten.