Während du – wenn du im eigenen Namen verkaufst – grundsätzlich die Möglichkeit hast, den Prozess der Zulassung durch die ZFU zu durchlaufen oder deinen Kurs so zu gestalten, dass er keiner Zulassungspflicht unterliegt, gibt es im sog. Reseller-Modell (z. B. Digistore24, Copecart, Spreadmind, Elopage im Reseller-Modell) einen weiteren Haken an der Sache:
Ein Reseller verkauft in seinem eigenen Namen deinen Kurs. Im Falle einer Zulassungspflicht wärest aber du als Kursersteller der inhaltlich Verantwortliche – und damit zulassungspflichtig.
Dieses Dreiecksverhältnis Reseller – Kursersteller – Kunde ist rechtlich bislang nicht abschließend geklärt. Es bestehen nach wie vor erhebliche Unsicherheiten, insbesondere zur Frage, wer für die Zulassung verantwortlich ist und wer bei rechtlichen Problemen haftet.
Erste Reseller haben ihre Kursanbieter bereits aufgefordert, Kursstrukturen hinsichtlich Synchronität und Lernerfolgskontrolle anzupassen, um eine mögliche Zulassungspflicht zu umgehen. Andernfalls droht die Sperrung betroffener Kurse – teilweise schon umgesetzt oder angekündigt.
Das ist eine bedrohliche Perspektive – sowohl für Anbieter, die Kurse über Reseller verkaufen, als auch für die Reseller selbst, die rechtlich nicht abgesicherte Kurse vertreiben könnten.
Was das konkret bedeutet, hängt stark von der weiteren rechtlichen Einordnung des Reseller-Modells ab. Das BGH-Urteil vom Juni 2025 bezieht sich zwar nicht direkt auf Reseller, verdeutlicht jedoch die verschärfte Auslegung der Zulassungspflicht. Die Entwicklung bleibt daher dynamisch.
Wir haben für dich die Reseller-Problematik etwas genauer unter die Lupe genommen:

Die ZFU-Problematik und der Reseller
Wie wir euch versprochen haben, bringen wir auch noch Informationen bzgl. Reseller.