Rechtsfolgen einer fehlenden ZFU-Zertifizierung

Rechtsfolgen einer fehlenden Zulassung nach FernUSG

Was bedeutet es, wenn du einen Online-Kurs anbietest, der der Zulassungspflicht unterliegt, du aber keine Zulassung vorgenommen hast?

§ 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung

(1) Ein Fernunterrichtsvertrag, der von einem Veranstalter ohne die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Zulassung des Fernlehrgangs geschlossen wird, ist nichtig.
(2) Ist nach Vertragsschluss die Zulassung erloschen, widerrufen oder zurückgenommen worden, so kann der Teilnehmer den Fernunterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn der Veranstalter dem Teilnehmer eine Belehrung in Textform über das Recht des Teilnehmers zur fristlosen Kündigung des Vertrags und über das Erlöschen, den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung ausgehändigt hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung. Ist streitig, ob oder zu welchem Zeitpunkt die Belehrung dem Teilnehmer ausgehändigt worden ist, so trifft die Beweislast den Veranstalter. Der Veranstalter hat die Belehrung nach dem Erlöschen, dem Widerruf oder der Rücknahme der Zulassung unverzüglich dem Teilnehmer auszuhändigen.
(3) Im Falle der Kündigung nach Absatz 2 finden § 5 Abs. 2 und 3 und § 6 entsprechende Anwendung.

Der Vertrag mit deinem Kunden über einen Kurs, der nicht zugelassen wurde, ist als von Anfang an nichtig anzusehen.

Von Anfang an nichtig“ bedeutet, dass der Vertrag nie existent war.
Daher muss dein Teilnehmer den Vertrag auch nicht widerrufen oder kündigen. Er hat das Recht, die gesamte Vergütung zurückzufordern.
Juristisch liegt dann eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ nach § 812 BGB vor – denn es fehlt die vertragliche Grundlage, auf der du das Geld behalten dürftest.

Der Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB von 3 Jahren.
Das heißt, Teilnehmer haben einen Anspruch auf Rückzahlung aus einem nichtigen Vertrag, der innerhalb der letzten 3 Jahre geschlossen wurde.

Was solltest du also tun?

Dem Schreckensszenario, dass deine Kunden die Verträge der letzten drei Jahre für nichtig erklären lassen könnten, steht die aufwendige, zeitintensive und teure Zulassung entgegen.

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Zulassung durch die ZFU

In diesem Artikel möchten wir dir einen ersten Eindruck vermitteln, warum die Zulassung durch die ZFU für viele Anbieter von Online-Kursen als nicht erstrebenswert angesehen wird.

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Die Entscheidung, ob du deine Kursstruktur so gestaltest, dass sie keine Zulassungspflicht auslöst – oder ob du aktiv eine Zulassung anstrebst – bleibt eine unternehmerische. Doch das Risiko, dass Teilnehmende ihre Beiträge zurückfordern oder Mitbewerber rechtlich gegen dich vorgehen, ist mit dem BGH-Urteil vom Juli 2025 deutlich konkreter geworden.

Noch ein kleiner Hinweis am Ende: Letztlich ist eine fehlende Zulassung auch eine Ordnungswidrigkeit. Hier steht also eine zweite Risikoentscheidung für dich als Unternehmer an.

Die ZFU weist in Informationsschreiben darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € pro Fall geahndet werden kann.

Es kommt also drauf an, wie du das Risiko für dich einschätzt.

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🔎 Lies hier mehr zur Rechts(un)sicherheit in der Online-Welt:

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Durchatmen! Die Gerichte haben Entscheidungen getroffen.

Was genau das nun wirklich kurz-, mittel- und langfristig bedeutet, wissen wir alle derzeit nicht, auch wenn es inzwischen Tendenzen gibt.

Überprüfe mit unserer Grafik (klick), ob deine Kurse betroffen sein könnten. Nutze unsere Blogartikel, um die schlau zu machen. Danach trage dich wahlweise für den kostenlosen ZFU-Kurs oder und/oder trete dem Legal Secrets Club bei.

Prüfe anhand unserer Grafik und dem erklärenden Text, ob die offensichtlichen Merkmale zutreffen. Den passenden Blogartikel findest du hier: Klick

Auf der Webseite der ZFU findest du alle relevanten
Informationen: https://zfu.de/veranstaltende/zulassung 

Bei unseren Blogartikeln gibt es Unterstützung, ebenso wie im Legal Secrets Club.

Erst einmal Ruhe bewahren.

Die Brisanz im Reseller-Modell ist tatsächlich besonders hoch. Solltest du deinen Kurs so anpassen können, dass keine Zulassungspflicht (siehe Blogartikel) mehr besteht, ist dies sinnvoll.

Andernfalls empfehlen wir auf jeden Fall unseren Newsletter zu abonnieren, um unsere Updates zu diesem Thema nicht zu verpassen. Eine erste Problembeschreibung der Reseller-Problematik findest du bereits im Blog. (klick)

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