In diesem Artikel möchten wir dir einen ersten Eindruck vermitteln, warum die Zulassung durch die ZFU für viele Anbieter von Online-Kursen als nicht erstrebenswert angesehen wird.
Mit Editierung am 20.12. haben wir auch die Chancen einer ZFU-Zulassung aufgeführt. Du erkennst die editierten Teile an der kursiven Schrift.
- Es wird nicht ein Anbieter einmalig zugelassen, sondern jeder einzelne Kurs muss den Zulassungsprozess durchlaufen.
- Die Zulassung erfordert einen sehr hohen bürokratischen Aufwand. Neben einem umfangreichen Fragebogen werden zahlreiche ergänzende Dokumente erwartet.
Die Details liest du auf der ZFU-Webseite selbst nach: https://www.zfu.de/veranstaltende/zulassung.html - Die Zulassung dauert lange. Aus gut informierten Kreisen wird eine Zeit bis zur Zulassung von 9-12 Monaten als normal bezeichnet. Während dieser Zeit ist dein Kurs nicht verkaufsfertig. (Edit 20.12.: Es ist möglich eine vorläufige Zulassung zu beantragen, um schneller verkaufen zu können. Diese kostet mehr. Die ZFU selbst gibt an, dass die Zulassungsverfahren i.d.R. innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sind, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Da allerdings oftmals Unterlagen überarbeitet werden müssen, ziehen sich dann auch die Zulassungsverfahren.)
- Die Zulassung ist vergleichsweise kostenintensiv. Üblicherweise werden 150-200% des Kurspreises für die Zulassung berechnet. Details sind mit dem Rechner der ZFU zu erfahren: https://zfu.de/veranstaltende/zulassung > Zulassungsgebühr
- Der Gesetzgeber hat die maximale Vorauszahlung für die Lehrgangskosten auf drei Monate beschränkt. Unwirksam sind somit Klauseln, die dem Teilnehmenden bereits vor Lehrgangsbeginn zur Zahlung der Gesamtkosten des Fernlehrgangs verpflichten.
- Es besteht die Möglichkeit, den erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Anschließend jederzeit mit einer Frist von drei Monaten.
- Die Zulassung ist zwar unbegrenzt gültig, wird jedoch i.d.R. alle drei Jahre erneut mit einer Fortbestandsprüfung überprüft.
Edit 20.12. Während unser Fokus im Mai noch eher darauf gerichtet war, wie man möglichst ohne ZFU-Zulassungspflicht Onlineangebote auf dem Markt halten kann, sehen wir inzwischen durchaus auch Chancen in der ZFU-Zulassung:
- Die Unsicherheit hinsichtlich einer Klage durch einen Kunden oder einen Mitbewerber und die Unsicherheit einer Überprüfung durch die ZFU entfällt.
- Während der Antragsstellung reflektiert man sein eigenes Programm sehr intensiv. Dadurch gewinnt es vermutlich an Qualität.
- Die ZFU bescheinigt mit der Zulassung die Aktualität und Praxisrelevanz des Lehrinhalts, die didaktische Eignung für den Fernunterricht, die Erreichbarkeit des Lehrgangsziels, die korrekte Werbung und Vertragsgestaltung, die Übereinstimmung mit den Zielen beruflicher Bildung und die Gewährleistung der pädagogischen Betreuung und Lernerfolgskontrolle während der Teilnahme. Das alles lässt sich natürlich gut vermarkten.
- Nach § 4 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist die Teilnahme an einem Fernunterrichtsangebot förderfähig, wenn der Lehrgang von der ZFU zugelassen ist. Fernunterrichtsangebote können gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des FernUSG entsprechen.
- Man begeht keine Ordnungswidrigkeit, die mit entsprechendem Bußgeld belegt werden kann.
- Letztlich (so blöd es auch klingt): Man hält sich an geltendes Recht.
Über unseren Newsletter informieren wir dich, sobald wir weitere Informationen zur Zulassung / zum Antragsverfahren und den vielen offenen Fragen für dich haben.