Dein Ergebnis ist da

Unsere Empfehlung an dich:

Du brauchst eine Zulassung der ZFU, um rechtssicher verkaufen zu können.

Dein Kurs erfüllt nach deinen Angaben alle vier Voraussetzungen, die für eine Pflicht der Zulassung durch die ZFU vorliegen:

  1. Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten
  2. Der Kurs ist kostenpflichtig.
  3. Der Teilnehmer kann seinen Lernerfolg überprüfen.
  4. Die Kursinhalte werden zu mehr als 50% asynchron vermittelt.
 

Von daher: ACHTUNG! Hier wird eine Zulassungspflicht durch die ZFU notwendig sein!

Dennoch gilt: Keine Panik!

Sowohl die genaue Auslegung der Lernerfolgskontrolle, als auch die genaue Bewertung von Asynchronität sind derzeit nicht abschließend geklärt.

Allerdings kannst du unsere Hinweise nutzen, um etwaige Anpassungen zu überlegen:

Überprüfe anhand unserer Hinweise, ob du womöglich noch Stellschrauben drehen kannst:

Du gibst an, dass Lernerfolgskontrollen stattfinden.

Du kannst nun Folgendes tun:

Überprüfe, ob dein Kurs auch ohne Lernerfolgskontrollen noch Sinn macht. Falls ja, so könntest du sie (vorübergehend) deaktivieren. Wir wissen, dass derzeit sehr viele Halbwahrheiten über das, was als Lernerfolgskontrolle gewertet wird, herumgeistern.

Versuche deinen Kurs als neutraler Dritter anzuschauen.

  • Welche Elemente sind eindeutig eine Kontrolle des Lernerfolgs, weil sie als individuelle Prüfung oder mit prüfungsähnlichem Charakter gestaltet sind? Bzw. wie heißt dein Kurs? Sind dort oder in der Leistungsbeschreibung Worte, die auf eine Vermittlung von Inhalten hindeutet, die kontrolliert wird?
  • Welche Elemente könnten als Lernerfolg gewertet werden? (Hierzu zählen beispielsweise ein Q&A, die Möglichkeit telefonisch, per Mail oder in einem Chat/Forum auch inhaltliche Fragen zu stellen, aber möglicherweise auch Checklisten…)
  • Und welche Elemente sind eher nicht oder eindeutig nicht als Lernerfolgskontrolle einzustufen? (Hierzu zählen die Möglichkeit technische und organisatorische Fragen zu stellen, wie auch Einbahnstraßenkommunikationen…)

Egal wie du es machst – in jedem Fall empfehlen wir dir in deiner Leistungsbeschreibung (also das, was der Kunde als Beschreibung deines Angebots bekommt) sehr deutlich aufzuführen, ob es eine Lernerfolgskontrolle für den Kunden gibt.

Auf diese Art bekommst du ein Gefühl dafür, wie weit weg oder nah dran du an dem „Stempel Lernerfolgskontrolle“ bist und an welchen Stellschrauben du möglicherweise drehen könntest.

Du gibst an, dass der Kurs zu mehr als 50% asynchron stattfinden.

Du kannst nun Folgendes tun:

Schaue dir deinen Kurs ganz genau an. Uns liegt ein Gerichtsurteil vor, in dem die Synchronität und Asynchronität in Minuten dargestellt wurde. Gleichzeitig wird immer häufiger auch die Frage gestellt, ob die „wichtigen Lerninhalte“ innerhalb der Aufzeichnungen vermittelt wird. Überprüfe daher:

  • Wie viele Minuten (des wichtigen) Inhalts bekommt der Kunde asynchron? Asynchron = so, dass er jederzeit darauf zugreifen kann, weil es sich um Aufzeichnungen und dauerhaft verfügbare Inhalte handelt? Und wie viele weitere Elemente (z.B. Textseiten) sind dauerhaft verfügbar?
  • Und nun erstellst du eine Übersicht der synchronen Inhalte: Welche Calls beispielsweise gibt es nur in Echtzeit ohne Aufzeichnung? Gibt es Elemente, die live und offline stattfinden? Werden in diesen Elementen die wichtigen Lerninhalte vermittelt?

 

Achtung! Dies ist eine neue Komponente, denn jüngste Gerichtsurteile ziehen nicht mehr nur die quantitative (= minutengenaue Abrechnung) für ihre Argumentation heran, sondern auch eine qualitative Komponente (Wo werden die wichtigen Lerninhalte vermittelt?“). Und damit lässt sich das nicht mehr berechnen…

Eine weitere Erkenntnis aus den jüngsten Gerichtsurteilen ist, dass jegliche Form von Übungs-, Vertiefungs- und Transferaufgaben, wie auch das Lesen von Handouts oder das Ansehen vertiefender aufgezeichneter Videos – also das, was der Kunde im Selbststudium macht als asynchrone Lernzeit gewertet wird.

Mehr als 50% müssen synchron sein, damit du aus der Pflicht zur Zulassung raus kommst. Kannst du ggf. Änderungen vornehmen, z.B. in dem du aus asynchronen Angeboten synchrone Angebote machst oder mehr synchrone und wichtige Angebote einbindest? Kannst du Elemente des Selbststudiums reduzieren?

Egal wie du es machst – in jedem Fall empfehlen wir dir in deiner Leistungsbeschreibung (also das, was der Kunde als Beschreibung deines Angebots bekommt) sehr deutlich aufzuführen welche Inhalte er erwarten darf, welche davon elementar wichtig für den Lernerfolg sind und welche ausschließlich synchron angeboten werden. Zeiten für das Selbststudium solltest du ebenfalls sehr deutlich formulieren.

Noch einmal: Dieser Check ist eine vereinfachte Darstellung. Wir bewegen uns evtl. in einem ungeklärten Graubereich und unsere Informationen dienen einer ersten Einschätzung. Wir erwarten in den nächsten Wochen klärende Einschätzungen der ZFU.

Detaillierte Anleitungen für eine Veränderung, die Erläuterung der vorliegenden Urteile und die Möglichkeit Fragen zu stellen, bieten wir unseren Kunden im Legal Secrets Club an.

Verkauf im eigenen Namen

Der Verkauf eines Kurses, der durch die ZFU zuzulassen wäre, ist grundsätzlich erst einmal möglich. So lange du zufriedene Kunden hast, ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Kunde sich darüber beschwert und versucht über das fehlende Zertifikat sein Geld zurück zu bekommen. Das Risiko für diesen Fall besteht jedoch grundsätzlich drei Jahre rückwirkend. Hier gilt es individuell abzuwägen, ob du

a) das Risiko kalkuliert eingehen willst oder

b) versuchst eine Zulassung für deinen Kurs über die ZFU zu erwirken.

In unserem Artikel „Zulassung durch die ZFU“ haben wir dargestellt, welche Nachteile eine ZFU-Zulassung mit sich bringt. Es gibt jedoch auch Vorteile, da eine Zulassung durch die ZFU ein Qualitätsmerkmal ist.

Die Antragsformulare von der ZFU findest du hier:  https://zfu.de/veranstaltende/zulassung

Wie genau der Zulassungsprozess abläuft, ob es evtl. Übergangsfristen geben wird und ob sich Veränderungen diesbzgl. abzeichnen, darüber informieren wir selbstverständlich hier und in unserem ZFU-Newsletter, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Was ist nun zu tun? In unserer Wahrnehmung, wird gerade eine große Welle gemacht, die vor allem Angst auslöst und auch mit der Angst Geschäft macht. Natürlich kannst du zeitnah deinen Kurs zur Zulassung einreichen. Alternativ kannst du dich – vor allem bei zufriedenen Kunden – auch erst einmal für „Abwarten“ entscheiden und die Situation (mit unserer Unterstützung) weiter beobachten.

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