Unsere Empfehlung an dich:
Dein Kurs erfüllt nach deinen Angaben alle vier Voraussetzungen, die für eine Pflicht der Zulassung durch die ZFU vorliegen:
Von daher: ACHTUNG! Hier könnte eine Zulassungspflicht durch die ZFU notwendig sein!
Dennoch gilt: Keine Panik!
Insbesondere die Auslegung der Lernerfolgskontrolle ist derzeit nicht abschließend geklärt.
Allerdings kannst du unsere Hinweise nutzen, um etwaige Anpassungen zu überlegen:
Überprüfe anhand unserer Hinweise, ob du womöglich noch Stellschrauben drehen kannst:
Du gibst an, dass Lernerfolgskontrollen stattfinden.
Du kannst nun Folgendes tun:
Überprüfe, ob dein Kurs auch ohne Lernerfolgskontrollen noch Sinn macht. Falls ja, so könntest du sie (vorübergehend) deaktivieren. Wir wissen, dass derzeit sehr viele Halbwahrheiten über das, was als Lernerfolgskontrolle gewertet wird, herumgeistern.
Versuche deinen Kurs als neutraler Dritter anzuschauen.
Auf diese Art bekommst du ein Gefühl dafür, wie weit weg oder nah dran du an dem „Stempel Lernerfolgskontrolle“ bist und an welchen Stellschrauben du möglicherweise drehen könntest.
Du gibst an, dass der Kurs zu mehr als 50% asynchron stattfinden.
Du kannst nun Folgendes tun:
Schaue dir deinen Kurs ganz genau an. Uns liegt ein Gerichtsurteil vor, in dem die Synchronität und Asynchronität in Minuten dargestellt wurde. Überprüfe daher:
Und nun geht es um die Bewertung und möglicherweise Verschiebungen: Mehr als 50% müssen synchron sein, damit du aus der Pflicht zur Zertifizierung raus kommst. Kannst du ggf. Änderungen vornehmen, z.B. in dem du aus asynchronen Angeboten synchrone Angebote machst oder mehr synchrone Angebote einbindest?
Noch einmal: Dieser Check ist eine vereinfachte Darstellung. Wir bewegen uns evtl. in einem ungeklärten Graubereich und unsere Informationen dienen einer ersten Einschätzung. Wir erwarten in den nächsten Wochen klärende Einschätzungen der ZFU.
Detaillierte Anleitungen für eine Veränderung, die Erläuterung der vorliegenden Urteile und die Möglichkeit Fragen zu stellen, bieten wir unseren Kunden im Legal Secrets Club an.
Verkauf im eigenen Namen
Der Verkauf eines Kurses, der durch die ZFU zuzulassen wäre, ist grundsätzlich erst einmal möglich. So lange du zufriedene Kunden hast, ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Kunde sich darüber beschwert und versucht über das fehlende Zertifikat sein Geld zurück zu bekommen. Das Risiko für diesen Fall besteht jedoch grundsätzlich drei Jahre rückwirkend. Hier gilt es individuell abzuwägen, ob du
a) das Risiko kalkuliert eingehen willst oder
b) versuchst eine Zulassung für deinen Kurs über die ZFU zu erwirken.
In unserem Artikel „Zulassung durch die ZFU“ haben wir dargestellt, welche Nachteile eine ZFU-Zulassung mit sich bringt. Es gibt jedoch auch Vorteile, da eine Zulassung durch die ZFU ein Qualitätsmerkmal ist.
Die Antragsformulare von der ZFU findest du hier: https://www.zfu.de/antraege.html
Wie genau der Zulassungsprozess abläuft, ob es evtl. Übergangsfristen geben wird und ob sich Veränderungen diesbzgl. abzeichnen, darüber informieren wir selbstverständlich hier und in unserem Telegram-Kanal (klick), sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Was ist nun zu tun? In unserer Wahrnehmung, wird gerade eine große Welle gemacht, die vor allem Angst auslöst und auch mit der Angst Geschäft macht. Natürlich kannst du zeitnah deinen Kurs zur Zulassung einreichen. Alternativ kannst du dich – vor allem bei zufriedenen Kunden – auch erst einmal für „Abwarten“ entscheiden und die Situation (mit unserer Unterstützung) weiter beobachten.