Unsere Empfehlung an dich:
Du hast angegeben, dass dein Kurs der Freizeitgestaltung dient.
Damit liegt die Entscheidung, ob er zuzulassen ist bei der ZFU selbst.
Für sogenannte „Hobby-Lehrgänge“ schreibt die ZFU auf ihrer Webseite: „Der Vertrieb dieser Lehrgänge ist der ZFU anzuzeigen. Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen „Hobby-Lehrgang“ handelt, liegt bei der ZFU. Die Fernunterrichtsverträge solcher Fernlehrgänge unterliegen ebenfalls dem FernUSG und werden von der ZFU geprüft.“ (Quelle: https://www.zfu.de/aufgabenzfu.html)
Für Hobby-Lehrgänge gibt es auf der ZFU-Seite keinerlei Informationen zum Procedere. Wir empfehlen daher entweder eine E-Mail mit Informationen zu deinem Kurs und der Erläuterung, warum es als Hobby-Lehrgang einzustufen ist, an die ZFU zu senden (Variante 1 für alle, die 100% sicher sein wollen) oder dich weiterhin über diese Informationsseite und/oder unseren ZFU-Newsletter auf dem Laufenden zu halten, während du abwartest (Variante 2 für alle, die denken „Es wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht.“).