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Unsere Empfehlung an dich:

Die ZFU überprüft individuell.

Du hast angegeben, dass dein Kurs der Freizeitgestaltung dient.

Damit liegt die Entscheidung, ob er zuzulassen ist bei der ZFU selbst.
Für sogenannte „Hobby-Lehrgänge“ schreibt die ZFU auf ihrer Webseite: „Der Vertrieb dieser Lehrgänge ist der ZFU anzuzeigen. Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen „Hobby-Lehrgang“ handelt, liegt bei der ZFU. Die Fernunterrichtsverträge solcher Fernlehrgänge unterliegen ebenfalls dem FernUSG und werden von der ZFU geprüft.“ (Quelle: https://www.zfu.de/aufgabenzfu.html)

Für Hobby-Lehrgänge gibt es auf der ZFU-Seite keinerlei Informationen zum Procedere. Wir empfehlen daher entweder eine E-Mail mit Informationen zu deinem Kurs und der Erläuterung, warum es als Hobby-Lehrgang einzustufen ist, an die ZFU zu senden (Variante 1 für alle, die 100% sicher sein wollen) oder dich weiterhin über diese Informationsseite und/oder unseren ZFU-Newsletter auf dem Laufenden zu halten, während du abwartest (Variante 2 für alle, die denken „Es wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht.“).

Alle Infos zur ZFU bequem in dein Postfach:

Deine Einwilligung in den Versand unserer E-Mails ist jederzeit für die Zukunft widerruflich über den „Abbestellen“-Link am Fuß jeder E-Mail oder an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten. Der Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.