Auch Coachings ohne klassische Abschlussprüfung können voll unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen – mit allen Konsequenzen für den Kursverkauf. Doch was bedeutet das konkret für dich als Anbieter? Wie läuft so ein Zulassungsprozess ab? Und: Kann man das alleine machen?
Die gute Nachricht:
Alle Infos sind öffentlich einsehbar – unter zfu.de/veranstaltende. Dort finden sich Checklisten, Antragsunterlagen und Hinweise zur Vertragsgestaltung.
Ja, man kann das alles selbst machen. Aber es braucht Geduld, Präzision – und ein bisschen pädagogisches Vokabular.
Die ZFU… ist eine Behörde.
Und wie jede Behörde arbeitet sie mit festen Vorgaben, Formularen und Prüfkriterien.
Das bedeutet: Es gelten klare Strukturen, und an vielen Stellen wird mit einem didaktisch-pädagogischen Blick auf das Angebot geschaut.
Gerade im Online-Business ist man oft andere Abläufe gewohnt:
Man startet mit einer Idee, verkauft frühzeitig, lässt ein Programm wachsen, entwickelt Inhalte im Prozess und nutzt kreative Gestaltungsspielräume. Viele Kurse entstehen dynamisch mit den Teilnehmern – genau das macht sie so wirkungsvoll.
In der Sprache der ZFU ist das jedoch nicht abbildbar. Dort wird ein Kurs im Voraus geplant, mit klar definiertem Aufbau, messbaren Lernzielen, festen Betreuungsstrukturen und eindeutigen Prüfungsformen. Mindestens 50% der Kursmaterialien müssen bei Einreichung fertig sein.
Was ist konkret gefordert?
Der Kursvertrag muss über die üblichen Angaben hinaus bestimmte Pflichtinformationen enthalten – zum Beispiel zur zeitlichen Struktur, zu Betreuungsformen, zur Kündigungsmöglichkeit und zur Zahlungsweise.
Es gelten bestimmte Vorgaben, wie Informationen über den Kurs präsentiert werden dürfen – z. B. auf der Website oder in Broschüren. Manche Begriffe (wie Lehrgang, Studium oder Zertifikat) können besondere Anforderungen auslösen.
Der Kursablauf muss detailliert dargestellt werden – mit Angaben zu Dauer, Aufwand, Medien, Lernformaten und Prüfungsarten. Auch Selbstlernzeiten, Reflexionsphasen oder Transferaufgaben werden dabei berücksichtigt.
Die Lernziele müssen in pädagogischer Fachsprache formuliert sein. Aussagen wie „Die Teilnehmer bekommen Inspiration“ reichen nicht. Erwartet werden Formulierungen wie:
- „Die Teilnehmer entwickeln Kommunikationsstrategien für herausfordernde Gesprächssituationen.“
- „Sie reflektieren ihr Rollenverständnis und übertragen Erkenntnisse in den Arbeitsalltag.“
- „Sie analysieren typische Muster und bewerten deren Wirkung im Gruppenprozess.“
Typische Hürden im Prozess:
- Unsicherheit bei der Wahl der richtigen Begriffe
- Unklarheit bei den Anforderungen an Zeitstruktur, Selbstlernanteile, Feedback-Elemente
- Langwierige Rückfragen, wenn Pflichtangaben fehlen
- Verzögerung, wenn eingereichte Unterlagen nicht exakt den Anforderungen entsprechen