dein weg zur individuellen Datenschutzerklärung:

1. Unser Kooperationspartner

Für die Durchführung von Website-Checks und zur Erstellung von Datenschutzerklärungen arbeiten wir mit der renommierten Münchener Agentur max2-consulting zusammen. Die Agentur von Gründer und Geschäftsführer Peter Fürsicht ist spezialisiert in den Bereichen DSGVO, Datenschutz, Online-Marketing, Social Media sowie auf die WordPress-basierte Erstellung und Pflege von Internetseiten.

2. Der Ablauf:

Die Bestellung der Datenschutzerklärung erfolgt über diese Seite im LAWLIKES-Onlineshop weiter unten auf der Seite. Für die weitere Bearbeitung, die Durchführung des Website-Checks und zur Erstellung der Datenschutzerklärung erfolgt die Kontaktaufnahme direkt durch die max2-consulting. Die Datenschutzerklärung wird innerhalb von 3-7 Tagen nach der Bestellung durch die max2-consulting fertiggestellt und direkt an Dich ausgeliefert.

3. Leistungen & Pakete im Detail:

Die max2-consulting erstellt nicht „nur“ Deine Datenschutzerklärung, sondern prüft die Website vorab, ob diese „sicher“ ist. Es wird geprüft, ob die DSGVO-Vorgaben vorhanden bzw. korrekt umgesetzt sind.

Das Paket „Website-Check & Datenschutzerklärung“ richtet sich an Website-Betreiber, die gerne „selber Hand anlegen“, also die Erstellung, Bearbeitung und Pflege ihrer Website eigenständig durchführen.

Mit dem All-inclusive-Angebot „Website-Check & Datenschutzerklärung PLUS“ kaufst Du nicht nur die Datenschutzerklärung ein, sondern zudem die professionellen WordPress-Anpassungen deiner Website an die DSGVO-Vorgaben durch die Spezialisten der max2-consulting.


Website-Check & Datenschutzerklärung

inkl. nachfolgender Leistungen
399 (zzgl. MWSt.)
  • Du pflegst und bearbeitest Deine Website selbst oder hast einen Dienstleister, der dies für Dich übernimmt?
    Kein Problem, dann ist dieses Paket genau das richtige für Dich!
  • Umfassender Website-Check
  • Individuell zugeschnittene Texte für die Datenschutzerklärung für 1 Website
  • Texte für individuelles Impressum und Haftungsausschluss
  • Fertigstellung 3-7 Tage nach der Beauftragung


Website-Check & Datenschutzerklärung PLUS

inkl. nachfolgender Leistungen
599 (zzgl. MWSt.)
  • Du besitzt eine WordPress-Website und kannst bzw. willst die Änderungen und Anpassungen an die DSGVO-Vorgaben nicht selber durchführen?

    Dann entscheidest Du dich mit diesem Paket genau richtig!
  • Umfassender Website-Check
  • Überarbeitung der WordPress-Website (> WordPress-Version 4.9)
  • Überarbeitung der integrierten Plugins / Themes
  • Individuell zugeschnittene Texte für die Datenschutzerklärung für 1 Website
  • Texte für individuelles Impressum und Haftungsausschluss
  • Fertigstellung 3-7 Tage nach der Beauftragung

Wozu eine Datenschutzerklärung und was sind die Grundlagen?

Eines der übergeordneten Themen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Grundsatz der Transparenz. Personen, die eine Website besuchen, müssen demnach umfassend darüber informiert werden, wie der jeweilige Verantwortliche (also der Websitebetreiber) ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Das Telemediengesetz (TMG) forderte bisher in § 13 Abs. 1 S. 1 TMG, dass jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form unterrichtet“. Das TMG basiert auf der ePrivacy-Richtlinie, die durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden soll. Letztere lässt derzeit noch auf sich warten und es ist auch unklar, ob diese neue ePrivacy-Verordnung konkrete Regelungen zu den Informationspflichten für Websites enthalten wird.

Daher müssen jetzt und wohl auch in Zukunft die Regelungen in Art. 12 ff. DSGVO in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden, um dem Grundsatz der Transparenz gerecht zu werden. Durch den Erwägungsgrund 58 zur DSGVO, welcher ausdrücklich eine Veröffentlichung der Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO im Internet als Option ausweist, wird dies bestätigt.

Nach Art. 12 DSGVO sollen die Informationen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache erteilt werden. Ein reines Abschreiben des Gesetzes ist demnach nicht gewünscht. Damit die Datenschutzerklärung einer Website leicht auffindbar ist, sollte diese von der Startseite aus und auch von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks unter einem Link mit eineindeutiger Bezeichnung, also „Datenschutz“,  „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutzhinweise“ abrufbar sein.

Damit ein Websitebetreiber eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten kann, muss nicht nur über die eigene Verarbeitung der personenbezogenen Daten (z. B. Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die durch Dritte veranlasst werden, d. h. die Verarbeitung von in die Website integrierte Dienste oder Dienstleistungen (z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting).

Weitere Details zur Verarbeitung in datenschutz-kritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie die Möglichkeit einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit. Hierfür sollten Verantwortliche nicht nur die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen, sondern gegebenenfalls auch die nach Art. 14 DSGVO nötigen Angaben zur Verfügung stellen.

Über Sabrina Keese-Haufs und lawlikes

Sabrina ist Rechtsanwältin und Gründerin von LAWLIKES, DER Online-Kanzlei mit angeschlossener Unternehmensberatung.

Sie ist Expertin für die Beratung von Online-Unternehmen und StartUps. Sabrina betreibt mit „DSGVO und Online-Marketing-Recht“ die größte Facebook-Gruppe zu rechtlichen Themen im DACH-Raum und  über 8000 Abonnenten lesen regelmäßig ihre Newsletter.

Bei ihrer Arbeit blickt sie stets über den Tellerrand hinaus und schafft bei lawlikes gemeinsam mit ihrem Mann und Mit-Gründer Stefan innovative und praktikable Lösungen für smarte Unternehmer. 

Darüber hinaus stellt lawlikes über  verschiedene Kooperationen ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Angebot für Unternehmen bereit! 

Als gefragte Rednerin (u.a. bei der SWISS legal tech) und als Lehrbeauftragte der Universität Chur (Schweiz) ist sie wie auch in ihrer Beratung immer ganz nah dran an den Menschen.

Bis heute waren fast 3000 begeisterte Teilnehmer in ihren Live-Webinaren dabei!

Über Peter Fürsicht und max2-consulting

Peter Fürsicht, Geschäftsführer der max2-consulting UG, ist Ihr WordPress-Profi und Workshop-Referent. Seit dem Jahr 2005 entwickelt er sowohl eigene Projekte als auch für Kundenprojekte Webseiten mit WordPress und kann natürlich auf einen sehr großen Schatz an Erfahrungen blicken. Aktuell betreuen Peter Fürsicht und sein Team neben vielen Kundenprojekten auch mehrere eigene WordPress-Internetprojekte. Mit einem kumulierten monatlichen Traffic von fast 650.000 Seitenaufrufen (PI) ist genau das Know-How vorhanden, um sowohl Einsteigern wie auch erfahrenen WordPress-Anwendern innerhalb der WordPress-Schulungen äußerst praxisnah und fundiert das Wissen rund um WordPress zu transferieren.
Bei mehreren Akademien, u.a. der Macromedia-Akademie in München doziert Peter Fürsicht im Themenbereich Online Marketing und stellt seine WordPress Kompetenz den Teilnehmern zur Verfügung.

max2-consulting UG (haftungsbeschränkt) ist eine Internet und WordPress Agentur aus Germering bei München.

Die Online Marketing Agentur bietet neben einer fundierten Online Marketing Beratung und erfolgreichen Suchmaschinenoptimierung auch die Webseiten Erstellung inklusive Webdesign und Social Media Marketing an. Geschäftsführer Peter Fürsicht ist auch Dozent für Online Marketing bei den führenden Akademien in München und lehrt hier u.a. WordPress.